Marktaufteilung (Gebietsabsprachen, Kundenaufteilung, Quotenaufteilung)
Teilen Wettbewerber Märkte untereinander auf, indem sie sich Gebiete oder Kunden zuweisen, oder indem sie bestimmte (Absatz-)Quoten festlegen, so ist dies als eine Hardcore-Vereinbarung grundsätzlich nicht freistellungsfähig.
Quotenvereinbarungen sind besonders bedenklich, weil die Sicherung von Mengen, Umsätzen oder Marktanteilen den beteiligten Unternehmen den Anreiz für Preissenkungen oder sonstige wettbewerbliche Maßnahmen nimmt, mit denen größere Quoten erobert werden könnten.
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