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Horizontale Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Wettbewerbern

Das Kartellrecht setzt Absprachen zwischen Wettbewerbern enge Grenzen. Kern des heutigen Kartellrecht ist das zugehörige Kartellverbot:

Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten (Zentralklausel des § 1 GWB).

Horizontale Wettbewerbsbeschränkungen betreffen Vereinbarungen,  Beschlüsse oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, die  auf derselben Marktstufe tätig sind, also direkte Wettbewerber. Diese  Beschränkungen gelten als besonders schwerwiegend, da sie den Wettbewerb unmittelbar beeinträchtigen und zu höheren Preisen, geringerer Qualität oder weniger Innovation führen können. Sie sind im deutschen  Kartellrecht im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und im europäischen Kartellrecht in Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt.

Im Folgenden werden die wichtigsten Fallgruppen horizontaler  Wettbewerbsbeschränkungen erläutert, Beispiele aus der Praxis genannt  und die Rolle von Kartellrechtlern bei der Bewältigung dieser Fälle  dargestellt.


1. Preisabsprachen

1.1 Definition

Preisabsprachen sind Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern, die Preise für bestimmte  Produkte oder Dienstleistungen festzulegen. Sie führen zu höheren  Preisen für Verbraucher und schaden dem Wettbewerb.

1.2 Beispiele

  • Fall "Zementkartell" (BGH, Urteil vom 11.12.2013 – KRB 20/13): Mehrere Zementhersteller  hatten Preise abgesprochen und sich Marktanteile aufgeteilt. Das  Bundeskartellamt verhängte hohe Geldbußen gegen die beteiligten  Unternehmen.

  • Fall "Vitaminkartell" (EuGH, Urteil vom 08.12.2011 – C-510/06 P): Mehrere Hersteller von  Vitaminen hatten ihre Preise abgesprochen, um die Preise hochzuhalten.  Die Europäische Kommission verhängte Geldbußen in Milliardenhöhe.

1.3 Rolle von Kartellrechtlern

  • Compliance-Beratung: Kartellrechtler beraten Unternehmen, wie sie Preisabsprachen vermeiden können, und entwickeln Compliance-Programme.

  • Verteidigung: Sie vertreten Unternehmen in Verfahren vor Kartellbehörden oder Gerichten, wenn Preisabsprachen angefochten werden.

  • Schulungen: Sie schulen Mitarbeiter von Unternehmen, um sie für die Risiken von Preisabsprachen zu sensibilisieren.


2. Gebiets- und Kundenaufteilungen

2.1 Definition

Unternehmen vereinbaren, bestimmte geografische Gebiete oder Kundengruppen  untereinander aufzuteilen, um sich nicht gegenseitig zu konkurrieren.  Dies schränkt die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher ein.

2.2 Beispiele

  • Fall "Bierkartell" (BGH, Urteil vom 24.01.2017 – KRB 61/15): Brauereien hatten vereinbart, sich nicht in den jeweiligen Vertriebsgebieten der Konkurrenten zu  betätigen. Dies wurde als wettbewerbswidrig eingestuft.

  • Fall "Marine Hoses" (EuGH, Urteil vom 28.06.2012 – C-289/11 P): Unternehmen hatten den  Markt für Schlauchsysteme in der Öl- und Gasindustrie geografisch  aufgeteilt. Die Europäische Kommission verhängte hohe Geldbußen.

2.3 Rolle von Kartellrechtlern

  • Vertragsprüfung: Kartellrechtler prüfen Verträge und Vereinbarungen auf mögliche Gebiets- oder Kundenaufteilungen.

  • Verteidigung: Sie vertreten Unternehmen in Verfahren vor Kartellbehörden oder Gerichten, wenn solche Aufteilungen angefochten werden.

  • Alternativen: Sie entwickeln alternative Vertriebsstrategien, die den Wettbewerb weniger beeinträchtigen.


3. Quoten- und Mengenabsprachen

3.1 Definition

Unternehmen legen fest, wie viel von einem Produkt produziert oder verkauft werden  darf, um künstliche Knappheit und höhere Preise zu erzielen.

3.2 Beispiele

  • Fall "Vitaminkartell" (EuGH, Urteil vom 08.12.2011 – C-510/06 P): Mehrere Hersteller von  Vitaminen hatten ihre Produktionsmengen abgesprochen, um die Preise  hochzuhalten. Die Europäische Kommission verhängte Geldbußen in  Milliardenhöhe.

  • Fall "Lysine-Kartell" (EuGH, Urteil vom 20.01.2005 – C-199/11 P): Unternehmen hatten die  Produktionsmengen von Lysin, einem Futtermittelzusatz, abgesprochen. Die Europäische Kommission verhängte hohe Geldbußen.

3.3 Rolle von Kartellrechtlern

  • Risikobewertung: Kartellrechtler bewerten das Risiko von Quoten- und Mengenabsprachen  und beraten Unternehmen, wie sie solche Absprachen vermeiden können.

  • Verteidigung: Sie vertreten Unternehmen in Verfahren vor Kartellbehörden oder  Gerichten, wenn Quoten- oder Mengenabsprachen angefochten werden.

  • Schulungen: Sie schulen Mitarbeiter von Unternehmen, um sie für die Risiken von Mengenabsprachen zu sensibilisieren.


4. Boykottabsprachen

4.1 Definition

Unternehmen vereinbaren, bestimmte Wettbewerber, Lieferanten oder Kunden vom Markt  auszuschließen, um den Wettbewerb zu beschränken.

4.2 Beispiele

  • Fall "Cementbouw" (EuGH, Urteil vom 23.02.2006 – C-202/06 P): Unternehmen hatten  vereinbart, einen Konkurrenten vom Markt auszuschließen. Dies wurde als  wettbewerbswidrig eingestuft.

  • Fall "T-Mobile" (EuGH, Urteil vom 04.06.2009 – C-8/08): Ein  Telekommunikationsunternehmen hatte Preiserhöhungen mit Wettbewerbern  abgestimmt, um einen Konkurrenten auszuschließen.

4.3 Rolle von Kartellrechtlern

  • Prüfung von Geschäftspraktiken: Kartellrechtler prüfen Geschäftspraktiken auf mögliche  Boykottabsprachen und beraten Unternehmen, wie sie diese vermeiden  können.

  • Verteidigung: Sie vertreten Unternehmen in Verfahren vor Kartellbehörden oder Gerichten, wenn Boykottabsprachen angefochten werden.

  • Compliance: Sie entwickeln Compliance-Programme, um sicherzustellen, dass Unternehmen keine Boykottabsprachen treffen.


5. Abgestimmte Verhaltensweisen

5.1 Definition

Abgestimmte Verhaltensweisen liegen vor, wenn Unternehmen ohne ausdrückliche  Vereinbarung ihr Verhalten auf dem Markt koordinieren, um den Wettbewerb zu beschränken. Dies kann z.B. durch Signale oder stillschweigende  Absprachen geschehen.

5.2 Beispiele

  • Fall "T-Mobile" (EuGH, Urteil vom 04.06.2009 – C-8/08): Ein  Telekommunikationsunternehmen hatte Preiserhöhungen mit Wettbewerbern  abgestimmt. Dies wurde als wettbewerbswidrig eingestuft.

  • Fall "Bananas" (EuGH, Urteil vom 16.11.2000 – C-238/99 P): Unternehmen hatten ihre  Preise für Bananen abgestimmt, ohne eine ausdrückliche Vereinbarung zu  treffen.

5.3 Rolle von Kartellrechtlern

  • Risikobewertung: Kartellrechtler bewerten das Risiko von abgestimmten Verhaltensweisen  und beraten Unternehmen, wie sie solche Verhaltensweisen vermeiden  können.

  • Verteidigung: Sie vertreten  Unternehmen in Verfahren vor Kartellbehörden oder Gerichten, wenn  abgestimmte Verhaltensweisen angefochten werden.

  • Schulungen: Sie schulen Mitarbeiter von Unternehmen, um sie für die Risiken von abgestimmten Verhaltensweisen zu sensibilisieren.


6. Horizontale Wettbewerbsbeschränkungen

Horizontale Wettbewerbsbeschränkungen sind besonders schwerwiegend, da sie den  Wettbewerb unmittelbar beeinträchtigen und zu höheren Preisen,  geringerer Qualität oder weniger Innovation führen können.  Kartellrechtler spielen eine zentrale Rolle bei der Bewältigung solcher  Fälle. Sie beraten Unternehmen, prüfen Verträge und Geschäftspraktiken,  vertreten Unternehmen in Verfahren vor Behörden und Gerichten und  entwickeln Compliance-Programme, um kartellrechtliche Risiken zu  minimieren. Die genannten Beispiele und Urteile verdeutlichen die  praktische Relevanz und die rechtlichen Konsequenzen horizontaler  Wettbewerbsbeschränkungen.

 

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