Strafrechtliche Sanktionen/ Kartellstrafrecht
In einigen Ländern müssen Unternehmen, die an Kartellen beteiligt sind, mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen. In Europa bestehen strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten unter anderem in Frankreich, Italien und in Großbritannien.
In Schweden wird die strafrechtliche Verfolgbarkeit von Kartellrechtsverstößen erwogen.
In Deutschland bestehen strafrechtliche Sanktionen wegen Submissionsbetruges (§ 298 StGB). Im Einzelfall kann ein Verstoß gegen das Kartellverbot auch als Betrug nach § 263 StGB gewertet werden.
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