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Sanktionen bei Kartellverstößen

Wettbewerbsverstöße können erhebliche Risiken nach sich ziehen. Hierzu zählen vor allem die nachfolgenden:

Daneben können auch private Schadensersatzforderungen und der Imageschaden für das kartellrechtswidrig handelnde Unternehmen immer weiter in den Fokus rücken.

Kartellverstöße, wie Preisabsprachen, Marktaufteilungen oder der Missbrauch  marktbeherrschender Stellungen, werden sowohl im deutschen als auch im  europäischen Kartellrecht streng geahndet. Die Sanktionen reichen von  hohen Geldbußen über Schadensersatzansprüche bis hin zu persönlichen  Konsequenzen für verantwortliche Personen. Im Folgenden werden die Sanktionen bei Kartellverstößen umfassend erläutert, Beispiele aus der Praxis genannt, relevante  Urteile angeführt und die Rolle von Kartellrechtlern bei der Bewältigung solcher Fälle dargestellt.


1. Arten von Sanktionen bei Kartellverstößen

1.1 Geldbußen

Geldbußen sind die häufigste und bekannteste Sanktion bei Kartellverstößen. Sie werden von den Kartellbehörden (z.B. dem Bundeskartellamt oder der Europäischen Kommission) verhängt und können erhebliche Höhen erreichen.

1.1.1 Berechnung der Geldbußen

  • Deutsches Recht (§ 81 GWB): Die Geldbuße kann bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des beteiligten Unternehmens im vorangegangenen Geschäftsjahr betragen.

  • Europäisches Recht (Art. 23 VO (EG) Nr. 1/2003): Die Geldbuße kann ebenfalls bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes betragen.

Die Höhe der Geldbuße hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere  des Verstoßes, der Dauer der Zuwiderhandlung und der Marktmacht des  beteiligten Unternehmens.

1.1.2 Beispiele für Geldbußen

  • Fall "Truck-Kartell" (2016): Die Europäische Kommission verhängte Geldbußen in Höhe von insgesamt 2,93 Mrd. Euro gegen mehrere Lkw-Hersteller, darunter DAF, Daimler, Iveco und  Volvo/Renault, wegen Preisabsprachen und der Verzögerung der Einführung  umweltfreundlicher Technologien.

  • Fall "Zementkartell" (2003): Das Bundeskartellamt verhängte Geldbußen in Höhe von insgesamt 660 Mio. Euro gegen mehrere Zementhersteller wegen Preisabsprachen und Marktaufteilungen.

1.2 Schadensersatzansprüche

Geschädigte Unternehmen oder Verbraucher können Schadensersatzansprüche gegen  Unternehmen geltend machen, die an Kartellverstößen beteiligt waren.  Diese Ansprüche können sich auf überhöhte Preise, entgangene Gewinne  oder andere wirtschaftliche Nachteile beziehen.

1.2.1 Beispiele für Schadensersatzansprüche

  • Fall "Lift-Kartell" (2007): Nachdem die Europäische Kommission Geldbußen gegen mehrere  Aufzugshersteller verhängt hatte, reichten Gebäudeeigentümer und  -verwalter Schadensersatzklagen ein, um die überhöhten Preise für  Aufzugsinstallationen und -wartungen zurückzufordern.

  • Fall "Rail Freight" (2015): Nach einem Kartellverfahren gegen die Deutsche Bahn reichten mehrere  Wettbewerber Schadensersatzklagen ein, weil sie durch diskriminierende  Preise und Bedingungen benachteiligt worden waren.

1.3 Persönliche Sanktionen

In einigen Ländern (z.B. den USA) können verantwortliche Personen  persönlich haftbar gemacht werden, z.B. durch Geldstrafen oder sogar  Freiheitsstrafen. In Deutschland und der EU sind persönliche Sanktionen  seltener, aber nicht ausgeschlossen.

1.3.1 Beispiele für persönliche Sanktionen

  • Fall "Süßwarenkartell" (2013): In einem Kartellverfahren gegen mehrere Süßwarenhersteller wurden auch verantwortliche Manager mit Geldbußen belegt.

  • Fall "Marine Hoses" (2008): In einem internationalen Kartellverfahren wurden mehrere Manager zu  Freiheitsstrafen verurteilt, darunter auch ein deutscher Manager, der in den USA verurteilt wurde.

1.4 Verhaltens- und Strukturauflagen

Kartellbehörden können Unternehmen verpflichten, bestimmte Verhaltensweisen zu ändern  oder strukturelle Maßnahmen zu ergreifen, um den Wettbewerb  wiederherzustellen.

1.4.1 Beispiele für Verhaltens- und Strukturauflagen

  • Fall "Microsoft" (2004): Die Europäische Kommission verpflichtete Microsoft, bestimmte  Schnittstelleninformationen an Wettbewerber weiterzugeben, um den  Wettbewerb auf dem Markt für Server-Software zu fördern.

  • Fall "Google Shopping" (2017): Die Europäische Kommission verpflichtete Google, seine Suchmaschine so  zu ändern, dass Wettbewerber im Bereich des Online-Shoppings fair  behandelt werden.


2. Beispiele aus der Praxis und Urteile

2.1 Fall "Truck-Kartell" (EuGH, Urteil vom 20.09.2018 – C-724/17)

Die Europäische Kommission verhängte Geldbußen in Höhe von insgesamt 2,93 Mrd. Euro gegen mehrere Lkw-Hersteller wegen Preisabsprachen und der Verzögerung  der Einführung umweltfreundlicher Technologien. Der EuGH bestätigte die  Geldbußen und wies die Klagen der Unternehmen ab.

2.2 Fall "Zementkartell" (BGH, Urteil vom 11.12.2013 – KRB 20/13)

Das Bundeskartellamt verhängte Geldbußen in Höhe von insgesamt 660 Mio. Euro gegen mehrere Zementhersteller wegen Preisabsprachen und  Marktaufteilungen. Der BGH bestätigte die Geldbußen und wies die Klagen  der Unternehmen ab.

2.3 Fall "Lift-Kartell" (EuGH, Urteil vom 06.11.2012 – C-199/11)

Die Europäische Kommission verhängte Geldbußen gegen mehrere  Aufzugshersteller wegen Preisabsprachen und Marktaufteilungen. Der EuGH  bestätigte die Geldbußen und wies die Klagen der Unternehmen ab.


3. Rolle von Kartellrechtlern

Kartellrechtler spielen eine zentrale Rolle bei der Bewältigung von Kartellverstößen  und den daraus resultierenden Sanktionen. Ihre Tätigkeiten umfassen:

3.1 Beratung und Prävention

  • Compliance-Programme: Kartellrechtler entwickeln Compliance-Programme, um Unternehmen dabei  zu helfen, Kartellverstöße zu vermeiden. Dazu gehören Schulungen,  Richtlinien und interne Kontrollmechanismen.

  • Risikobewertung: Sie bewerten das kartellrechtliche Risiko von Geschäftspraktiken und  Vereinbarungen und beraten Unternehmen, wie sie diese gestalten können,  ohne gegen das Kartellrecht zu verstoßen.

3.2 Verteidigung in Kartellverfahren

  • Verfahren vor Kartellbehörden: Kartellrechtler vertreten Unternehmen in Verfahren vor dem  Bundeskartellamt oder der Europäischen Kommission, wenn Kartellverstöße  angefochten werden. Dazu gehören die Vorbereitung von Stellungnahmen,  die Teilnahme an Anhörungen und die Verhandlung von  Vergleichsvereinbarungen.

  • Gerichtsverfahren: Sie vertreten Unternehmen in Gerichtsverfahren, wenn Kartellverstöße  angefochten werden oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

3.3 Schadensersatzverteidigung

  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen: Kartellrechtler verteidigen Unternehmen gegen Schadensersatzansprüche,  die von Geschädigten geltend gemacht werden. Dazu gehören die Prüfung  der Ansprüche, die Vorbereitung von Verteidigungsstrategien und die  Verhandlung von Vergleichsvereinbarungen.

  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen: Sie vertreten geschädigte Unternehmen oder Verbraucher bei der  Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Unternehmen, die an  Kartellverstößen beteiligt waren.

3.4 Krisenmanagement

  • Interne Untersuchungen: Kartellrechtler führen interne Untersuchungen durch, um mögliche  Kartellverstöße aufzudecken und zu bewerten. Dazu gehören die Befragung  von Mitarbeitern, die Prüfung von Dokumenten und die Zusammenarbeit mit  externen Gutachtern.

  • Krisenkommunikation: Sie unterstützen Unternehmen bei der Krisenkommunikation, z.B. durch  die Vorbereitung von Pressemitteilungen und die Koordination mit den  Medien.


4. Kartellverstöße

Kartellverstöße werden  sowohl im deutschen als auch im europäischen Kartellrecht streng  geahndet. Die Sanktionen reichen von hohen Geldbußen über  Schadensersatzansprüche bis hin zu persönlichen Konsequenzen für  verantwortliche Personen. Kartellrechtler spielen eine zentrale Rolle  bei der Bewältigung von Kartellverstößen und den daraus resultierenden  Sanktionen. Sie beraten Unternehmen, vertreten sie in Verfahren vor  Behörden und Gerichten, entwickeln Compliance-Programme und unterstützen bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Die genannten Beispiele  und Urteile verdeutlichen die praktische Anwendung und die rechtlichen  Konsequenzen von Kartellverstößen.

 

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