Rabattsysteme
Bestimmte Rabattpraktiken marktbeherrschender Anbieter können einen Missbrauch ihrer Marktstellung darstellen. Dies gilt insbesondere für Treuerabatte und ggfs. auch für Umsatzrabattsysteme.
Umsatzrabatte
Bei Umsatzrabatten hängt die Höhe des vom Lieferanten gewährten Rabatts vom Umsatz des Lieferanten mit dem jeweiligen Abnehmer aus dem Verkauf eines bestimmten Produktes ab (bzw. bei Gesamtumsatzrabatten von dem Gesamtumsatz des Lieferanten mit dem Abnehmer aus dem Absatz verschiedener Produkte). Derartige Rabattsysteme können eine unzulässige Sogwirkung entfalten, da die Abnehmer bestrebt sind, einen möglichst großen Teil ihres Bedarfs bei dem marktbeherrschenden Lieferanten zu decken, um so einen möglichst hohen Rabatt zu erhalten.
Treuerabatte
Treuerabatte werden unter der Bedingung gewährt, dass der Abnehmer seinen gesamten oder jedenfalls den ganz überwiegenden Teil seines Bedarfs bei dem betroffenen Lieferanten deckt. Da derartige Treuerabatte gezielt darauf gerichtet sind, Wettbewerber des Lieferanten von Geschäftsbeziehungen mit seinen Abnehmern auszuschließen, stellen sie in der Hand marktbeherrschender Unternehmen stets einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung dar.
Mengenrabatte, Funktionsrabatte
Mengenrabattsysteme dagegen, deren Höhe ausschließlich vom Umfang des einzelnen Auftrages eines Abnehmers abhängen, können auch von marktbeherrschenden Lieferanten gewährt werden. Das Gleiche gilt für Funktionsrabatte. Diese knüpfen an bestimmte Leistungen des Abnehmers für den Lieferanten an (z. B. Großhandelsfunktionsrabatte, Rabatte für Lagerhaltung, Transport der Ware, intensive Werbung für die Produkte).
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