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Kartellrechtliche Praxis unserer Kanzlei

1. Die Rolle von Kartellrechtlern

Kartellrechtler sind auf das Wettbewerbs- und Kartellrecht spezialisierte Juristen, die Unternehmen in Fusionskontrollen, Kartellermittlungen, Missbrauchsverfahren und Compliance-Fragen beraten und vertreten. Ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen wettbewerbskonform agieren und sich gegen behördliche Ermittlungen oder Klagen von Wettbewerbern verteidigen.

Typische Tätigkeitsbereiche:

  • Beratung bei Unternehmensfusionen und Übernahmen
  • Verteidigung in Kartellverfahren (z. B. Bußgelder, Schadensersatzklagen)
  • Compliance-Programme zur Kartellrechtsprävention
  • Vertragsgestaltung mit kartellrechtskonformer Struktur


2. Kartellrechtliche Beratung und Vertretung

2.1 Fusionskontrolle und Beratung bei Unternehmenszusammenschlüssen

  • Prüfung, ob eine Fusion anmeldepflichtig ist
  • Anmeldung bei der EU-Kommission oder dem Bundeskartellamt
  • Vertretung in Phase-I- und Phase-II-Verfahren
  • Verhandlung von Auflagen oder Abwehr von Untersagungen

Praxisbeispiel: Fusion Edeka/Tengelmann (2016)

  • Das Bundeskartellamt untersagte die Fusion wegen übermäßiger Marktmacht.
  • Die Unternehmen beauftragten Kartellrechtler, um wirtschaftliche Vorteile geltend zu machen, doch die Untersagung wurde bestätigt.


2.2 Verteidigung in Kartellverfahren (Bußgeld-, Schadensersatz- und Missbrauchsverfahren)

  • Begleitung bei Hausdurchsuchungen („Dawn Raids“) durch Kartellbehörden
  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide der EU-Kommission oder nationaler Kartellbehörden
  • Vertretung in Schadensersatzklagen gegen Kartellbeteiligte

Praxisbeispiel: Lkw-Kartell (2016)

  • Daimler, Volvo, MAN und weitere Hersteller wurden mit 3,8 Milliarden Euro Strafe belegt.
  • Kartellrechtler verteidigten Unternehmen und koordinierten Schadensersatzklagen von Geschädigten.


2.3 Kronzeugenregelung und Kartellaufdeckung

  • Beratung zur Selbstanzeige als Kronzeuge
  • Reduzierung oder Vermeidung von Strafen durch Zusammenarbeit mit Behörden
  • Strategische Begleitung im Kronzeugenprogramm

Praxisbeispiel: Aufzugkartell (2007)

  • Otis meldete sich als Kronzeuge und entging einer 992 Millionen Euro Strafe.
  • Kartellrechtler berieten das Unternehmen in der Verfahrensstrategie.


2.4 Missbrauchsaufsicht und Verteidigung gegen Marktmachtmissbrauchsverfahren

  • Beratung marktbeherrschender Unternehmen zur Vermeidung von Kartellverstößen
  • Verteidigung gegen Missbrauchsvorwürfe durch Behörden oder Wettbewerber
  • Prüfung marktbeherrschender Positionen und strategische Anpassung

Praxisbeispiel: Google Shopping (2021)

  • Google wurde wegen Marktmissbrauchs bei der Bevorzugung eigener Dienste verurteilt.
  • Strafe: 2,42 Milliarden Euro – Kartellrechtler verhandelten über Verhaltensänderungen.


2.5 Kartellrechts-Compliance und Risikomanagement

  • Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften zum Kartellrecht
  • Implementierung interner Compliance-Systeme zur Prävention von Kartellverstößen
  • Durchführung interner Audits zur frühzeitigen Aufdeckung von Risiken

Praxisbeispiel: Deutsche Bank & Compliance-Programm

  • Nach Ermittlungen wegen Zinsmanipulationen führte die Bank ein internes Compliance-System zur Kartellrechtskontrolle ein.


3. Typische kartellrechtliche Verträge

3.1 Verträge für Fusions- und Übernahmeverfahren

  • Fusionsverträge & Kaufverträge
    • Strukturierung der Übernahme und kartellrechtskonforme Gestaltung der Marktintegration.
  • Joint-Venture-Verträge
    • Vermeidung kartellrechtlicher Verstöße durch faire Kooperationen zwischen Unternehmen.


3.2 Verträge zur Vermeidung unzulässiger Preisabsprachen

  • Vertriebspartnerverträge
    • Gestaltung ohne unzulässige Preisbindungen der zweiten Hand.
  • Handelsvertreterverträge
    • Vermeidung von wettbewerbswidrigen Vorgaben zur Preisgestaltung.

Praxisbeispiel: Yamaha-Fall (EuG, Rs. T-26/02)

  • Yamaha musste Strafen zahlen, weil es seinen Handelsvertretern Mindestpreise vorschrieb.
  • Kartellrechtler überarbeiteten Verträge zur rechtssicheren Preisgestaltung.


3.3 Verträge zur Absicherung marktbeherrschender Unternehmen

  • Lieferverträge ohne unzulässige Exklusivitätsklauseln
    • Umgehung von Verstößen gegen das Essential Facilities Prinzip.
  • Rabatt- und Treueprogramme
    • Gestaltung ohne missbräuchliche Wettbewerbsverdrängung.

Praxisbeispiel: Intel (EuG, Rs. T-286/09)

  • Intel wurde zu 1,06 Milliarden Euro Strafe verurteilt, weil seine Rabatte Wettbewerber verdrängten.


3.4 Verträge zur Vermeidung von Kartellvorwürfen in Vertriebsstrukturen

  • Franchise-Verträge
    • Strukturierung ohne unzulässige Preisbindungen oder Marktaufteilungen.
  • Lizenzverträge
    • Vermeidung von wettbewerbswidrigen Lizenzbeschränkungen.

Praxisbeispiel: Pronuptia-Fall (EuGH, Rs. 161/84)

  • Der EuGH erklärte wettbewerbsbeschränkende Franchise-Klauseln für unzulässig.
  • Kartellrechtler entwarfen neue, kartellrechtskonforme Franchise-Verträge.


4. Kartellrechtler

Kartellrechtler spielen eine zentrale Rolle bei der rechtlichen Absicherung von Unternehmen, indem sie Kartellrechtsverstöße verhindern, Fusionsprozesse begleiten, Unternehmen in Bußgeld- und Schadensersatzverfahren verteidigen und strategische Verträge entwerfen.

Kernaufgaben:

  • Fusionskontrolle und Anmeldungen bei Kartellbehörden
  • Verteidigung gegen Kartellverfahren & Bußgelder
  • Schadensersatzklagen für und gegen Unternehmen
  • Kronzeugenregelung und Selbstanzeigen
  • Compliance-Programme und Schulungen
  • Kartellrechtskonforme Vertragsgestaltung

Unternehmen, die sich frühzeitig beraten lassen, vermeiden Milliardenstrafen und rechtliche Risiken – und nutzen das Kartellrecht strategisch zu ihrem Vorteil.

Kartellverbot und Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung

  • Beratung und Vertretung zwecks kartellrechtsgemässer Gestaltung von Kooperationen mit Wettbewerbern oder im Vertrieb (horizontale und vertikale Kartellrechtsprüfung).
  • Durchführung von Schadensersatzklagen (z.B. gegen “Monopolisten” aufgrund abgesprochener Kartellpreise).
  • Beratung, Vertretung und Verteidigung bei Untersagungssverfügungen der Kartellbehörden.
  • Beratung und Vertretung bei Ermittlungsmaßnahmen (insbesondere anlässlich Durchsuchungen der Geschäftsräume).
  • Geltendmachung/ Verteidigung einer Nichtigkeit einer Vereinbarung wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot.
  • Beratung und Vertretung bei missbräuchlichen Verhaltensweisen von marktbeherrschenden/ marktstarken Unternehmen (z.B. Lieferverweigerungen/ Kontrahierungszwang; Zwangslizenz; Diskriminierung/ Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund).

Fusionskontrolle

  • Beratung zwecks kartellrechtsgemässer Gliederung geplanter Unternehmenszusammenschlüsse (M&A, kartellrechtlich).
  • Anmeldung von Zusammenschlussverfahren bei der zuständigen Kartellbehörde (Bundeskartellamt, Europäische Kommission).
  • Beratung und Vertretung von nicht unmittelbar an der Fusion beteiligten Unternehmen gegenüber der Kartellbehörde (z.B. Anfechtung einer Fusionsfreigabe).
  • Geltendmachung /Verteidigung der Nichtigkeit einer unter Verstoß gegen das Vollzugsverbot erfolgten Fusion.

Bußgeldverfahren und Strafverfahren

  • bei Kartellverbot, Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und Fusionskontrolle insbesondere Beratung, Vertretung und Verteidigung gegen die Geldbußen.
  • Beratung, Vertetung und Verteidigung gegen wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren wegen des Kartellverstosses (insbesondere Betrugsvorwurf nach §§ 263, 298 StGB).

 

 

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