Kartellrechtliche Praxis unserer Kanzlei
1. Die Rolle von Kartellrechtlern
Kartellrechtler sind auf das Wettbewerbs- und Kartellrecht spezialisierte Juristen, die Unternehmen in Fusionskontrollen, Kartellermittlungen, Missbrauchsverfahren und Compliance-Fragen beraten und vertreten. Ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen wettbewerbskonform agieren und sich gegen behördliche Ermittlungen oder Klagen von Wettbewerbern verteidigen.
Typische Tätigkeitsbereiche:
- Beratung bei Unternehmensfusionen und Übernahmen
- Verteidigung in Kartellverfahren (z. B. Bußgelder, Schadensersatzklagen)
- Compliance-Programme zur Kartellrechtsprävention
- Vertragsgestaltung mit kartellrechtskonformer Struktur
2. Kartellrechtliche Beratung und Vertretung
2.1 Fusionskontrolle und Beratung bei Unternehmenszusammenschlüssen
- Prüfung, ob eine Fusion anmeldepflichtig ist
- Anmeldung bei der EU-Kommission oder dem Bundeskartellamt
- Vertretung in Phase-I- und Phase-II-Verfahren
- Verhandlung von Auflagen oder Abwehr von Untersagungen
Praxisbeispiel: Fusion Edeka/Tengelmann (2016)
- Das Bundeskartellamt untersagte die Fusion wegen übermäßiger Marktmacht.
- Die Unternehmen beauftragten Kartellrechtler, um wirtschaftliche Vorteile geltend zu machen, doch die Untersagung wurde bestätigt.
2.2 Verteidigung in Kartellverfahren (Bußgeld-, Schadensersatz- und Missbrauchsverfahren)
- Begleitung bei Hausdurchsuchungen („Dawn Raids“) durch Kartellbehörden
- Verteidigung gegen Bußgeldbescheide der EU-Kommission oder nationaler Kartellbehörden
- Vertretung in Schadensersatzklagen gegen Kartellbeteiligte
Praxisbeispiel: Lkw-Kartell (2016)
- Daimler, Volvo, MAN und weitere Hersteller wurden mit 3,8 Milliarden Euro Strafe belegt.
- Kartellrechtler verteidigten Unternehmen und koordinierten Schadensersatzklagen von Geschädigten.
2.3 Kronzeugenregelung und Kartellaufdeckung
- Beratung zur Selbstanzeige als Kronzeuge
- Reduzierung oder Vermeidung von Strafen durch Zusammenarbeit mit Behörden
- Strategische Begleitung im Kronzeugenprogramm
Praxisbeispiel: Aufzugkartell (2007)
- Otis meldete sich als Kronzeuge und entging einer 992 Millionen Euro Strafe.
- Kartellrechtler berieten das Unternehmen in der Verfahrensstrategie.
2.4 Missbrauchsaufsicht und Verteidigung gegen Marktmachtmissbrauchsverfahren
- Beratung marktbeherrschender Unternehmen zur Vermeidung von Kartellverstößen
- Verteidigung gegen Missbrauchsvorwürfe durch Behörden oder Wettbewerber
- Prüfung marktbeherrschender Positionen und strategische Anpassung
Praxisbeispiel: Google Shopping (2021)
- Google wurde wegen Marktmissbrauchs bei der Bevorzugung eigener Dienste verurteilt.
- Strafe: 2,42 Milliarden Euro – Kartellrechtler verhandelten über Verhaltensänderungen.
2.5 Kartellrechts-Compliance und Risikomanagement
- Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften zum Kartellrecht
- Implementierung interner Compliance-Systeme zur Prävention von Kartellverstößen
- Durchführung interner Audits zur frühzeitigen Aufdeckung von Risiken
Praxisbeispiel: Deutsche Bank & Compliance-Programm
- Nach Ermittlungen wegen Zinsmanipulationen führte die Bank ein internes Compliance-System zur Kartellrechtskontrolle ein.
3. Typische kartellrechtliche Verträge
3.1 Verträge für Fusions- und Übernahmeverfahren
- Fusionsverträge & Kaufverträge
- Strukturierung der Übernahme und kartellrechtskonforme Gestaltung der Marktintegration.
- Joint-Venture-Verträge
- Vermeidung kartellrechtlicher Verstöße durch faire Kooperationen zwischen Unternehmen.
3.2 Verträge zur Vermeidung unzulässiger Preisabsprachen
- Vertriebspartnerverträge
- Gestaltung ohne unzulässige Preisbindungen der zweiten Hand.
- Handelsvertreterverträge
- Vermeidung von wettbewerbswidrigen Vorgaben zur Preisgestaltung.
Praxisbeispiel: Yamaha-Fall (EuG, Rs. T-26/02)
- Yamaha musste Strafen zahlen, weil es seinen Handelsvertretern Mindestpreise vorschrieb.
- Kartellrechtler überarbeiteten Verträge zur rechtssicheren Preisgestaltung.
3.3 Verträge zur Absicherung marktbeherrschender Unternehmen
- Lieferverträge ohne unzulässige Exklusivitätsklauseln
- Umgehung von Verstößen gegen das Essential Facilities Prinzip.
- Rabatt- und Treueprogramme
- Gestaltung ohne missbräuchliche Wettbewerbsverdrängung.
Praxisbeispiel: Intel (EuG, Rs. T-286/09)
- Intel wurde zu 1,06 Milliarden Euro Strafe verurteilt, weil seine Rabatte Wettbewerber verdrängten.
3.4 Verträge zur Vermeidung von Kartellvorwürfen in Vertriebsstrukturen
- Franchise-Verträge
- Strukturierung ohne unzulässige Preisbindungen oder Marktaufteilungen.
- Lizenzverträge
- Vermeidung von wettbewerbswidrigen Lizenzbeschränkungen.
Praxisbeispiel: Pronuptia-Fall (EuGH, Rs. 161/84)
- Der EuGH erklärte wettbewerbsbeschränkende Franchise-Klauseln für unzulässig.
- Kartellrechtler entwarfen neue, kartellrechtskonforme Franchise-Verträge.
4. Kartellrechtler
Kartellrechtler spielen eine zentrale Rolle bei der rechtlichen Absicherung von Unternehmen, indem sie Kartellrechtsverstöße verhindern, Fusionsprozesse begleiten, Unternehmen in Bußgeld- und Schadensersatzverfahren verteidigen und strategische Verträge entwerfen.
Kernaufgaben:
- Fusionskontrolle und Anmeldungen bei Kartellbehörden
- Verteidigung gegen Kartellverfahren & Bußgelder
- Schadensersatzklagen für und gegen Unternehmen
- Kronzeugenregelung und Selbstanzeigen
- Compliance-Programme und Schulungen
- Kartellrechtskonforme Vertragsgestaltung
Unternehmen, die sich frühzeitig beraten lassen, vermeiden Milliardenstrafen und rechtliche Risiken – und nutzen das Kartellrecht strategisch zu ihrem Vorteil.
Kartellverbot und Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
- Beratung und Vertretung zwecks kartellrechtsgemässer Gestaltung von Kooperationen mit Wettbewerbern oder im Vertrieb (horizontale und vertikale Kartellrechtsprüfung).
- Durchführung von Schadensersatzklagen (z.B. gegen “Monopolisten” aufgrund abgesprochener Kartellpreise).
- Beratung, Vertretung und Verteidigung bei Untersagungssverfügungen der Kartellbehörden.
- Beratung und Vertretung bei Ermittlungsmaßnahmen (insbesondere anlässlich Durchsuchungen der Geschäftsräume).
- Geltendmachung/ Verteidigung einer Nichtigkeit einer Vereinbarung wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot.
- Beratung und Vertretung bei missbräuchlichen Verhaltensweisen von marktbeherrschenden/ marktstarken Unternehmen (z.B. Lieferverweigerungen/ Kontrahierungszwang; Zwangslizenz; Diskriminierung/ Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund).
Fusionskontrolle
- Beratung zwecks kartellrechtsgemässer Gliederung geplanter Unternehmenszusammenschlüsse (M&A, kartellrechtlich).
- Anmeldung von Zusammenschlussverfahren bei der zuständigen Kartellbehörde (Bundeskartellamt, Europäische Kommission).
- Beratung und Vertretung von nicht unmittelbar an der Fusion beteiligten Unternehmen gegenüber der Kartellbehörde (z.B. Anfechtung einer Fusionsfreigabe).
- Geltendmachung /Verteidigung der Nichtigkeit einer unter Verstoß gegen das Vollzugsverbot erfolgten Fusion.
Bußgeldverfahren und Strafverfahren
- bei Kartellverbot, Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und Fusionskontrolle insbesondere Beratung, Vertretung und Verteidigung gegen die Geldbußen.
- Beratung, Vertetung und Verteidigung gegen wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren wegen des Kartellverstosses (insbesondere Betrugsvorwurf nach §§ 263, 298 StGB).
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