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Deutsches Vergaberecht und EU-Vergaberecht

Das Vergaberecht regelt die Verfahren, nach denen öffentliche Auftraggeber (z.B. Bund,  Länder, Kommunen oder öffentliche Unternehmen) Aufträge an private  Unternehmen vergeben. Ziel des Vergaberechts ist es, Transparenz, Wettbewerb und Chancengleichheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu gewährleisten.

Das deutsche Vergaberecht ist eng mit dem EU-Vergaberecht verknüpft, da Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union die  EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht umsetzen muss. Die  EU-Vergaberichtlinien zielen darauf ab, einen europäischen Binnenmarkt zu schaffen, indem sie sicherstellen, dass Unternehmen aus allen  EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen Zugang zu öffentlichen Aufträgen haben.

 

Deutsches Vergaberecht

Das deutsche Vergaberecht ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in der Vergabeverordnung (VgV) und verschiedenen Verdingungsordnungen (z.B. VOL, VOB, VOF) geregelt. Es gilt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ab bestimmten Schwellenwerten.

Wichtige Prinzipien des deutschen Vergaberechts:

  1. Transparenz:

    • Öffentliche Auftraggeber müssen ihre Vergabeverfahren transparent gestalten, z.B.  durch die Bekanntmachung von Ausschreibungen im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED) oder auf nationalen Vergabeplattformen.

  2. Wettbewerb:

    • Es muss ein fairer Wettbewerb zwischen den Bietern gewährleistet sein.  Diskriminierung oder Bevorzugung einzelner Unternehmen sind verboten.

  3. Chancengleichheit:

    • Alle Unternehmen müssen die gleichen Chancen haben, einen öffentlichen  Auftrag zu erhalten. Dies gilt insbesondere für kleine und mittlere  Unternehmen (KMU).

  4. Verhältnismäßigkeit:

    • Die Anforderungen an die Bieter müssen verhältnismäßig sein und dürfen  nicht über das hinausgehen, was zur Erfüllung des Auftrags erforderlich  ist.

Vergabeverfahren im deutschen Recht:

  1. Offenes Verfahren:

    • Alle interessierten Unternehmen können ein Angebot abgeben.

    • Beispiel: Eine Kommune schreibt die Sanierung eines Schulgebäudes öffentlich aus, und alle interessierten Bauunternehmen können sich bewerben.

  2. Nicht offenes Verfahren:

    • Nur ausgewählte Unternehmen werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

    • Beispiel: Eine Stadtverwaltung lädt fünf Bauunternehmen zur Abgabe von Angeboten für den Bau einer Brücke ein.

  3. Verhandlungsverfahren:

    • Der öffentliche Auftraggeber verhandelt mit einem oder mehreren Unternehmen über die Auftragsbedingungen.

    • Beispiel: Ein Landkreis verhandelt mit mehreren IT-Dienstleistern über die Einrichtung eines neuen Verwaltungsnetzwerks.

  4. Wettbewerblicher Dialog:

    • Bei komplexen Projekten können öffentliche Auftraggeber mit mehreren  Unternehmen in einen Dialog treten, um die besten Lösungen zu finden.

    • Beispiel: Ein Bundesland führt einen wettbewerblichen Dialog zur Planung und Umsetzung eines neuen Verkehrskonzepts durch.


EU-Vergaberecht

Das EU-Vergaberecht besteht aus mehreren Richtlinien, die von den  Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die  wichtigsten Richtlinien sind:

  1. Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Bau- und Lieferaufträge sowie Dienstleistungsaufträge)

  2. Richtlinie 2014/25/EU (Vergabe durch Unternehmen in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Post)

  3. Richtlinie 2014/23/EU (Konzessionsvergabe)

Wichtige Prinzipien des EU-Vergaberechts:

  1. Niedrigster Preis oder wirtschaftlich günstigstes Angebot:

    • Öffentliche Auftraggeber können entweder den niedrigsten Preis oder das  wirtschaftlich günstigste Angebot (unter Berücksichtigung von Qualität,  Nachhaltigkeit und Innovation) auswählen.

  2. Einhaltung der Schwellenwerte:

    • Die EU-Vergaberichtlinien gelten für Aufträge ab bestimmten  Schwellenwerten. Für Bauaufträge liegt der Schwellenwert z.B. bei  5.350.000 Euro.

  3. Europaweite Ausschreibung:

    • Aufträge oberhalb der Schwellenwerte müssen EU-weit ausgeschrieben werden, um  Unternehmen aus allen Mitgliedstaaten die Teilnahme zu ermöglichen.

  4. E-Procurement:

    • Die EU fördert die elektronische Vergabe (E-Procurement), um Verfahren effizienter und transparenter zu gestalten.

Vergabeverfahren im EU-Recht:

  1. Offenes Verfahren:

    • Alle interessierten Unternehmen können ein Angebot abgeben.

    • Beispiel: Ein französisches Verkehrsministerium schreibt den Bau einer neuen Bahnstrecke EU-weit aus.

  2. Nicht offenes Verfahren:

    • Nur ausgewählte Unternehmen werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

    • Beispiel: Ein italienisches Energieunternehmen lädt fünf Anbieter zur Abgabe von Angeboten für die Lieferung von Windturbinen ein.

  3. Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung:

    • Der öffentliche Auftraggeber verhandelt mit ausgewählten Unternehmen über die Auftragsbedingungen.

    • Beispiel: Ein spanisches Krankenhaus verhandelt mit mehreren Anbietern über die Lieferung von medizinischen Geräten.

  4. Innovationspartnerschaft:

    • Ein neues Verfahren, das es öffentlichen Auftraggebern ermöglicht, mit  Unternehmen zusammenzuarbeiten, um innovative Lösungen zu entwickeln.

    • Beispiel: Ein niederländisches Umweltministerium schließt eine  Innovationspartnerschaft mit einem Unternehmen zur Entwicklung  nachhaltiger Abfallentsorgungstechnologien.


Beispiele aus der Praxis

  1. Deutschland: Bau des Berliner Flughafens BER:

    • Vergabeverfahren: Die Vergabe der Bauaufträge für den BER erfolgte nach den Regeln des  deutschen Vergaberechts. Es gab jedoch erhebliche Verzögerungen und  Kostenüberschreitungen, die teilweise auf Fehler im Vergabeverfahren  zurückgeführt wurden.

    • Probleme: Mangelnde Transparenz und unklare Ausschreibungsunterlagen führten zu Rechtsstreitigkeiten mit Bietern.

  2. EU: Galileo-Satellitennavigationssystem:

    • Vergabeverfahren: Die EU schrieb die Entwicklung und den Bau des Galileo-Systems EU-weit  aus. Das Verfahren wurde nach den EU-Vergaberichtlinien durchgeführt.

    • Erfolg: Durch die europaweite Ausschreibung konnten die besten Anbieter  ausgewählt werden, was zur erfolgreichen Umsetzung des Projekts beitrug.

  3. Deutschland: Vergabe von Schul-IT:

    • Vergabeverfahren: Ein Landkreis schrieb die Ausstattung von Schulen mit IT-Geräten aus. Das Verfahren wurde nach der VOL durchgeführt.

    • Herausforderung: Die Anforderungen an die Geräte (z.B. Nachhaltigkeit, Energieeffizienz) mussten klar definiert werden, um Diskriminierung zu vermeiden.

  4. EU: Bau der Hochgeschwindigkeitsstrecke Lyon-Turin:

    • Vergabeverfahren: Die Vergabe der Bauaufträge erfolgte nach den EU-Vergaberichtlinien. Das Projekt wurde EU-weit ausgeschrieben.

    • Ergebnis: Unternehmen aus mehreren EU-Ländern beteiligten sich, was zu einem fairen Wettbewerb und einer effizienten Umsetzung führte.


Vergaberecht

Das deutsche und das EU-Vergaberecht zielen darauf ab, Transparenz, Wettbewerb und Chancengleichheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu gewährleisten. Während das  deutsche Vergaberecht die nationalen Regelungen und Verfahren  detailliert festlegt, setzt das EU-Vergaberecht einen Rahmen für die  europaweite Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Beide Systeme ergänzen  sich und tragen dazu bei, dass öffentliche Mittel effizient und fair  eingesetzt werden.

Kartellrechtler spielen eine wichtige Rolle bei der Beratung von öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen, um  sicherzustellen, dass die Vergabeverfahren rechtskonform und effizient  durchgeführt werden. Durch die Einhaltung der Vergaberegeln können  sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen von fairen und  transparenten Verfahren profitieren.

 

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