Wettbewerbsverbote
Teilweise wird dem Käufer auch die Verpflichtung auferlegt, keine Waren oder Dienstleistungen herzustellen, zu beziehen, zu verkaufen oder weiterzuverkaufen, die mit den vom Lieferanten bezogenen Waren oder Dienstleistungen im Wettbewerb stehen.
Derartige Wettbewerbsverbote werden ebenfalls grundsätzlich vom Kartellverbot erfasst.
Wie Bezugsbindungen sind sie für die Dauer von bis zu fünf Jahren zulässig, wenn der Lieferant einen Marktanteil von höchstens 30 % innehat.
Überschreitet der Marktanteil des Lieferanten 30 % oder gilt das Wettbewerbsverbot länger als fünf Jahre, kann im Einzelfall wiederum eine Freistellung in Betracht kommen.
Wettbewerbsverbote im Kartellrecht
1. Einführung: Was sind Wettbewerbsverbote?
Wettbewerbsverbote sind vertragliche Klauseln, die es einem Unternehmen oder einer Person untersagen, für eine bestimmte Zeit, in einem bestimmten geografischen Gebiet oder in einer bestimmten Branche in Wettbewerb mit einem anderen Unternehmen zu treten.
Sie können in verschiedenen rechtlichen Kontexten auftreten:
- Vertragliche Wettbewerbsverbote in Geschäftsverträgen (z. B. in Liefer- oder Vertriebsverträgen).
- Postvertragliche Wettbewerbsverbote für Arbeitnehmer oder Geschäftsführer (z. B. nach Ausscheiden aus einem Unternehmen).
- Kartellrechtlich relevante Wettbewerbsverbote zwischen Unternehmen (z. B. als Teil eines Joint Ventures oder einer Fusion).
Wettbewerbsverbote sind nicht per se unzulässig, unterliegen aber einer strengen kartellrechtlichen Kontrolle nach Artikel 101 Abs. 1 AEUV und § 1 GWB, insbesondere wenn sie den freien Wettbewerb übermäßig einschränken.
2. Wann sind Wettbewerbsverbote kartellrechtswidrig?
2.1. Wettbewerbswidrige Formen von Wettbewerbsverboten
Horizontale Wettbewerbsverbote zwischen direkten Konkurrenten
- Unternehmen auf derselben Marktstufe verbieten sich gegenseitig, in bestimmten Märkten tätig zu sein.
- Beispiel: Zwei Maschinenhersteller vereinbaren, dass einer nur in Deutschland und der andere nur in Frankreich aktiv sein darf.
- Verstoß: Marktaufteilung und Einschränkung des Wettbewerbs.
Vertikale Wettbewerbsverbote mit Marktabschottung
- Hersteller verpflichtet Händler oder Zulieferer, nicht mit Konkurrenten zusammenzuarbeiten.
- Beispiel: Ein Modehersteller untersagt seinen Vertragshändlern, auch Konkurrenzprodukte zu verkaufen.
- Verstoß: Einschränkung des freien Handels, wenn es nicht gerechtfertigt ist.
Wettbewerbsverbote in Fusions- und Übernahmeverträgen
- Übernehmer verlangt, dass der Verkäufer für eine unangemessen lange Zeit nicht in derselben Branche tätig wird.
- Beispiel: Ein Pharmaunternehmen übernimmt ein Start-up und verbietet dem Gründer, zehn Jahre lang im selben Markt tätig zu sein.
- Verstoß: Überlange Dauer und mangelnde Rechtfertigung.
2.2. Ausnahmefälle: Wann sind Wettbewerbsverbote zulässig?
Beschränkungen zur Sicherung von Investitionen oder Know-how
- Zulässig, wenn das Verbot notwendig ist, um Investitionen zu schützen.
- Beispiel: Ein Unternehmensgründer verpflichtet sich, nach dem Verkauf seines Unternehmens zwei Jahre nicht als Konkurrent aufzutreten.
Wettbewerbsverbote in Franchisesystemen
- Franchisegeber kann Wettbewerbsverbote für eine begrenzte Zeit und mit klarer Begründung auferlegen.
- Beispiel: Ein Fast-Food-Franchise untersagt seinen Franchisenehmern, während der Vertragslaufzeit direkte Konkurrenzprodukte zu verkaufen.
Beschränkungen als Teil einer Fusionskontrolle
- Ein Wettbewerbsverbot kann erlaubt sein, wenn es mit der kartellrechtlichen Fusionskontrolle begründet wird.
- Beispiel: Ein Mobilfunkanbieter fusioniert mit einem kleineren Konkurrenten, wobei sich der übernehmende Anbieter verpflichtet, bestimmte Kundenbereiche nicht zu monopolisieren.
3. Wichtige Urteile zu Wettbewerbsverboten
3.1. Kartellrechtswidrige Fälle
EuGH, Rs. C-68/12 – "Schienenkartell"
- Sachverhalt: Unternehmen teilten sich geografische Märkte auf und vereinbarten, dass sie sich nicht gegenseitig Konkurrenz machen.
- Ergebnis: Wettbewerbswidrig, da es eine Marktaufteilung darstellte.
EuG, Rs. T-111/08 – "Pfizer/Pharmacia"
- Sachverhalt: Wettbewerbsverbot nach einer Fusion ging über das notwendige Maß hinaus.
- Ergebnis: Verboten, da es den Marktzugang anderer Anbieter erschwerte.
BKartA, B3-100/17 – "Lebensmittelvertrieb"
- Sachverhalt: Ein Hersteller verbot seinen Händlern, Konkurrenzprodukte zu vertreiben.
- Ergebnis: Wettbewerbswidrig, da es den Markt künstlich abschottete.
3.2. Zulässige Fälle von Wettbewerbsverboten
EuGH, Rs. C-209/10 – "Post Danmark"
- Sachverhalt: Eine Postgesellschaft untersagte Subunternehmern, mit Konkurrenten zu arbeiten.
- Ergebnis: Zulässig, da es die Logistikstruktur schützte.
BKartA – "Pharmafusion" (B6-112/15)
- Sachverhalt: Ein Pharmaunternehmen übernahm einen Wettbewerber und verpflichtete sich, bestimmte Produkte nicht zu verkaufen.
- Ergebnis: Erlaubt, da es Teil der Fusionskontrolle war.
4. Was können Kartellrechtler tun?
4.1. Prüfung der Rechtmäßigkeit von Wettbewerbsverboten
- Analyse, ob ein Wettbewerbsverbot kartellrechtskonform ist oder eine Marktabschottung darstellt.
- Beratung zu alternativen Vertragsklauseln, um rechtliche Risiken zu minimieren.
4.2. Compliance-Beratung für Unternehmen
- Entwicklung von internen Richtlinien für Wettbewerbsverbote in Verträgen.
- Schulungen für Führungskräfte, um rechtswidrige Klauseln zu vermeiden.
4.3. Vertretung in Kartellverfahren
- Verteidigung von Unternehmen bei Untersuchungen durch die EU-Kommission oder das Bundeskartellamt.
- Verhandlungen über Kronzeugenregelungen, um Bußgelder zu reduzieren.
4.4. Unterstützung bei Schadensersatzklagen
- Vertretung geschädigter Unternehmen, die durch unzulässige Wettbewerbsverbote benachteiligt wurden.
- Abwehr von überhöhten Forderungen in Kartellverfahren.
5. Wettbewerbsverbote
Wettbewerbsverbote sind ein wichtiger Bestandteil wirtschaftlicher Verträge, bergen aber hohe kartellrechtliche Risiken. Sie sind verboten, wenn sie den Marktzugang blockieren oder Wettbewerber unzulässig behindern. Zulässig sind sie, wenn sie Effizienzvorteile bieten oder durch die Fusionskontrolle legitimiert sind.
Kartellrechtler spielen eine zentrale Rolle bei der Prüfung, Gestaltung und Verteidigung von Wettbewerbsverboten. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, hohe Bußgelder, Schadensersatzforderungen und Reputationsverluste zu vermeiden.
|