Definition des relevanten Marktes im EU-Kartellrecht
Der relevante Markt kombiniert den sachlich und den räumlich relevanten Markt, die wie folgt definiert werden:
ein sachlich relevanter Produktmarkt umfasst sämtliche Erzeugnisse und/oder Dienstleistungen, die von den Verbrauchern hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Preise und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als austauschbar oder substituierbar angesehen werden;
ein geografisch relevanter Markt umfasst das Gebiet, in dem die beteiligten Unternehmen die relevanten Produkte oder Dienstleistungen anbieten und in dem die Wettbewerbsbedingungen hinreichend homogen sind.
Analyse zur Definition des relevanten Marktes
Im Verlauf der vergangenen Jahre hat die Kommission bestimmte Kriterien festgelegt, die zur Analyse der Verhaltensweisen von Unternehmen auf dem Markt sowie der besonderen Gegebenheiten des relevanten Marktes dienen können. Allerdings kann die Anwendung der Methode zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, je nachdem, was für eine Wettbewerbsfrage geprüft wird. Daher ist eine strukturierte Analyse, die auch den konkreten Einzelfall berücksichtigt, erforderlich.
Die Kommission verschafft sich zunächst einen ersten Eindruck und bemüht sich um eine Abgrenzung des Produktmarktes, wobei sie prüft, ob ein Produkt A und ein Produkt B demselben Produktmarkt angehören. Außerdem versucht sie, den räumlichen Markt abzugrenzen, indem sie allgemeine Angaben zur Verteilung der Marktanteile der beteiligten Parteien und ihrer Wettbewerber, zu den geltenden Preisen und Preisunterschieden zusammenstellt.
Nach Abgrenzung des Produktmarktes und des räumlichen Marktes führt die Kommission eine eingehendere Analyse durch, die auf dem Konzept der Substituierbarkeit gründet. In der Tat müssen die einem Wettbewerbssystem unterliegenden Unternehmen hauptsächlich zwei großen Wettbewerbskräften Rechnung tragen: der Nachfrage- und der Angebotssubstituierbarkeit. Ein Markt gilt dann als Wettbewerbsmarkt, wenn der Kunde die Möglichkeit hat, aus einer mehr oder weniger großen Palette von Produkten mit gleichen Merkmalen auszuwählen, und der Anbieter seine Produkte oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt ungehindert anbieten kann.
Mit Hilfe des Kriteriums der Substituierbarkeit kann die Untersuchung auf die möglichen Substitute eingegrenzt werden, um anschließend den Produktmarkt sowie den räumlich relevanten Markt mit größerer Sicherheit bestimmen zu können. Erst in einem letzten Schritt wird der relevante Markt einer Analyse unterzogen, um zu prüfen, inwieweit er in die Märkte der Europäischen Union (EU) integriert ist.
Auf diese Weise untersucht die Kommission die Substituierbarkeit auf der Nachfrageseite (d. h. auf Seiten der Kunden) und auf der Angebotsseite (d. h. auf Seiten der Anbieter). Im ersten Fall wird ermittelt, ob die Kunden des relevanten Produkts bei einer geringen, aber dauerhaften Änderung des geltenden Preises (um 5 bis 10 %) die Möglichkeit haben, in unmittelbarer und wirksamer Weise auf ein gleichartiges Produkt zurückzugreifen; im zweiten Fall wird geprüft, ob andere Anbieter die Möglichkeit haben, ihre Produktion und ihre Vermarktung auf dem relevanten Markt unmittelbar und wirksam umzustellen.
Dennoch berücksichtigt das Kriterium der Austauschbarkeit nicht die Bedingungen, unter denen die beteiligten Unternehmen auf dem Markt operieren. Es ist daher beispielsweise erforderlich zu prüfen, welche Bedingungen für den Zugang zu dem auf diese Weise definierten Markt gelten. Zu diesem Zweck nimmt die Kommission eine Beurteilung des relevanten Marktes in sachlicher und räumlicher Hinsicht vor, und zwar unter Berücksichtigung folgender Aspekte:
jüngste Vergangenheit: In bestimmten Fällen können Nachweise für Preisänderungen geprüft werden, die den Markt vor kurzem betroffen haben und durch die es beispielsweise zur Substitution zwischen zwei Produkten oder zu Reaktionen auf Seiten der Kunden gekommen ist;
Ergebnisse aus spezifischen Untersuchungen: Mit Hilfe ökonometrischer und statistischer Tests ist es möglich, die Nachfrageelastizität eines Produkts zu prüfen. Ferner ist es nützlich, den räumlichen Markt anhand einer Reihe von Faktoren einzuschätzen (wie Kultur, Sprache etc.), die die Präferenzen des lokalen Marktes beeinflussen;
Standpunkt von Kunden und Wettbewerbern: Die Kommission kann an die wichtigsten Kunden und Wettbewerber des betroffenen Unternehmens herantreten, um Sachinformationen einzuholen und ihre Reaktion im Falle einer Änderung des geltenden Preises auf dem geografischen Gebiet einzuschätzen;
Verbraucherpräferenzen: Die Kommission kann von den beteiligten Unternehmen Marktforschungsstudien anfordern, die diese vor Markteinführung eines Produkts oder vor Preisfestsetzung durchgeführt haben. Außerdem kann sie einen Vergleich anstellen zwischen dem Käuferverhalten auf dem relevanten Markt und dem Käuferverhalten auf einem anderen räumlichen Markt, sofern dieser denselben Bedingungen unterliegt;
Schranken (regulatorischer oder anderer Art) und Kosten, die mit einer Nachfrageverlagerung auf andere Produkte oder andere räumliche Gebiete verbunden sind;
unterschiedliche Kundengruppen und Preisdiskriminierung: Eine gesonderte Kundengruppe kann für sich allein einen engeren, eigenständigen Markt darstellen, wenn sie einer Preisdiskriminierung ausgesetzt werden kann.
Zur Beseitigung der Handelshemmnisse und zur stärkeren Marktintegration prüft die Kommission, inwieweit die Analyse des relevanten Marktes die Bedingungen des EU-Marktes mit einbezieht.
Vor einer Entscheidung kann die Kommission an die wichtigsten Unternehmen des betreffenden Wirtschaftszweiges herantreten, um deren Auffassung über die Eingrenzung sachlich und räumlich relevanter Märkte zu erfahren. Falls erforderlich kann die Kommission auch Ortsbesichtigungen durchführen.
Berechnung von Marktanteilen
Ist der in sachlicher und räumlicher Hinsicht relevante Markt abgegrenzt, so kann festgestellt werden, welche Anbieter und welche Kunden/Verbraucher auf diesem Markt aktiv sind. Auf dieser Grundlage lassen sich die Marktgröße insgesamt und, unter Zugrundelegung der Verkaufszahlen an relevanten Produkten in dem relevanten Gebiet, die Marktanteile der einzelnen Anbieter berechnen.
Die Schätzungen der Unternehmen und die von Wirtschaftsberatern und Wirtschaftsverbänden erstellten Studien sowie die Verkaufszahlen der betroffenen Unternehmen dienen der Berechnung der Marktgröße und der Marktanteile der einzelnen Marktteilnehmer. Zur Berechnung von Marktanteilen wird zwar üblicherweise auf die Verkaufszahlen Bezug genommen, doch gibt es auch andere Indikatoren - je nach Erzeugnis oder Wirtschaftszweig unterschiedlicher Art -, die nützliche Aufschlüsse bieten können, wie insbesondere Kapazität und Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer auf Ausschreibungsmärkten.
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