Selektiver Vertrieb/ selektive Vertriebssysteme
In sog. selektiven Vertriebssystemen verpflichten sich Lieferant und Händler, die (vom Lieferanten zur Verfügung gestellten) Vertragswaren nur an Händler zu liefern, die bestimmte vom Lieferanten festgelegte Kriterien erfüllen. In selektiven Vertriebssystemen darf sich also der Lieferant verpflichten, in einem bestimmten Gebiet nur einen oder mehrere zugelassene Händler zu beliefern.
Im Regelfall umfasst ein selektives Vertriebssystem folgendes: Die Verpflichtung des Anbieters, die Vertragswaren oder -dienstleistungen unmittelbar oder mittelbar nur an Händler zu verkaufen, die anhand festgelegter (Qualitäts-)Merkmale wie z. B. Verkaufsfläche, Präsentation der Ware etc. ausgewählt werden, und gleichzeitig Verpflichtung der Händler, die betreffenden Waren oder Dienstleistungen nicht an dritte Händler zu verkaufen, die innerhalb des vom Anbieter für den Betrieb dieses Systems festgelegten Gebiets nicht zum Vertrieb zugelassen sind.
Dem Händler muss es aber freistehen, auch aktiv sämtliche Endkunden unabhängig von deren Geschäfts- oder Wohnsitz zu beliefern.
In selektiven Vertriebssystemen ist also sowohl die Beschränkung der aktiven als auch der passiven Vertriebstätigkeit des Händlers unzulässig.
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