Vorteilsabschöpfung
Die Kartellbehörden, also in aller Regel das Bundeskartellamt, können nunmehr im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens – also ohne Einleitung eines Bußgeldverfahrens – den gesamten, durch den Kartellverstoß erzielten Erlös abschöpfen (sog. „Mehrerlös- oder Vorteilsabschöpfung“).
Geschieht dies nicht, so können Wirtschafts- und Berufsverbände eine Vorteilsabschöpfung fordern. Sie müssen dann den erlangten Geldbetrag – nach Abzug ihrer Aufwendungen – an die Kartellbehörde abführen.
Vorteilsabschöpfung bei Kartellverstößen
1. Einführung: Was ist die Vorteilsabschöpfung bei Kartellverstößen?
Die Vorteilsabschöpfung ist ein Instrument des Kartellrechts, mit dem unrechtmäßig erlangte wirtschaftliche Vorteile durch Kartellverstöße wieder eingezogen werden. Ziel ist es, Unternehmen, die durch Preisabsprachen, Marktaufteilungen oder andere wettbewerbswidrige Maßnahmen Gewinne erzielt haben, diese Vorteile zu entziehen, um den Wettbewerb zu schützen.
Die Vorteilsabschöpfung ist unabhängig von Geldbußen und Schadensersatzklagen:
- Geldbußen bestrafen das Unternehmen für den Kartellverstoß.
- Schadensersatz entschädigt betroffene Unternehmen und Verbraucher.
- Vorteilsabschöpfung verhindert, dass Unternehmen trotz Strafen von illegalen Absprachen profitieren.
1.1. Rechtliche Grundlagen
- Artikel 101 und 102 AEUV: Verbot wettbewerbswidriger Absprachen und Marktmissbrauch.
- Artikel 16 der VO (EG) 1/2003: Nationale Behörden können unrechtmäßige Gewinne abschöpfen.
- § 34 GWB (Deutschland): Erlaubt die Abschöpfung von wirtschaftlichen Vorteilen aus Kartellrechtsverstößen.
- § 10 OWiG (Deutschland): Vorteilsabschöpfung als eigenständige Sanktion möglich.
2. Wann erfolgt eine Vorteilsabschöpfung?
2.1. Voraussetzungen für die Abschöpfung
- Kartellverstoß liegt vor (z. B. Preisabsprachen, Marktaufteilungen).
- Das Unternehmen hat einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt.
- Die genaue Höhe des Vorteils ist ermittelbar.
- Es gibt keine individuelle Bestrafung (z. B. Schadensersatz), die den Vorteil bereits vollständig beseitigt.
2.2. Unterschied zur Geldbuße und Schadensersatz
- Geldbußen sind eine Strafe für den Verstoß, unabhängig vom erlangten Vorteil.
- Schadensersatz entschädigt nur Betroffene, nicht den Staat oder den Wettbewerb.
- Vorteilsabschöpfung sorgt dafür, dass kein Unternehmen von Kartellen profitiert.
3. Berechnung der Vorteilsabschöpfung
3.1. Methoden zur Ermittlung des wirtschaftlichen Vorteils
- Vergleich der Preise vor, während und nach dem Kartell
- Berechnung der unrechtmäßig erzielten Margen
- Abschätzung durch ökonomische Gutachten
3.2. Beispielszenario
Ein Hersteller von Medikamenten hat durch illegale Preisabsprachen seinen Gewinn um 30 % gesteigert. Die Kartellbehörde berechnet, dass durch den Kartellverstoß 100 Millionen Euro zusätzlich erwirtschaftet wurden. Dieser Betrag kann durch Vorteilsabschöpfung eingezogen werden.
4. Wichtige Urteile zur Vorteilsabschöpfung
4.1. LKW-Kartell (EuG, Rs. T-799/17, EuGH C-588/20)
- Sachverhalt: Daimler, Volvo, MAN und andere Hersteller hatten über Jahre hinweg Preise für LKWs abgesprochen.
- Ergebnis:3,8 Milliarden Euro Strafe durch die EU-Kommission.
- Vorteilsabschöpfung:
- Nationale Behörden forderten zusätzliche Abschöpfung der unrechtmäßigen Gewinne.
- Geschädigte Unternehmen forderten Schadensersatz.
4.2. Zementkartell (EuG, Rs. T-141/08)
- Sachverhalt: Europäische Zementhersteller hatten durch Absprachen künstlich Preise hochgehalten.
- Ergebnis: Hohe Bußgelder und parallele Vorteilsabschöpfungen durch nationale Behörden.
4.3. Google Shopping (EuG, Rs. T-612/17)
- Sachverhalt: Google bevorzugte eigene Shopping-Dienste in den Suchergebnissen und benachteiligte Wettbewerber.
- Ergebnis:2,42 Milliarden Euro Strafe durch die EU-Kommission.
- Vorteilsabschöpfung:
- Nationale Behörden prüften, ob zusätzliche Gewinnabschöpfung erfolgen sollte.
4.4. Luftfrachtkartell (EuG, Rs. T-325/16)
- Sachverhalt: Airlines hatten illegale Preisabsprachen für Treibstoffzuschläge getroffen.
- Ergebnis:800 Millionen Euro Bußgelder.
- Vorteilsabschöpfung: Gewinn aus den überhöhten Preisen wurde zusätzlich abgeschöpft.
5. Herausforderungen der Vorteilsabschöpfung
5.1. Schwierige Berechnung des unrechtmäßigen Vorteils
- Die genaue Höhe der erzielten Übergewinne ist oft schwer festzustellen.
- Unternehmen argumentieren, dass gestiegene Kosten oder externe Faktoren den Gewinn beeinflusst haben.
5.2. Überschneidung mit Schadensersatz und Bußgeldern
- Gerichte müssen sicherstellen, dass keine Doppelbestrafung erfolgt.
- Wenn Unternehmen bereits Schadensersatz gezahlt haben, wird die Vorteilsabschöpfung entsprechend reduziert.
5.3. Langwierige Verfahren
- Vorteilsabschöpfung kann sich über Jahre hinziehen, weil Unternehmen Einsprüche erheben und die Berechnung anfechten.
6. Rolle von Kartellrechtlern in der Vorteilsabschöpfung
6.1. Vertretung von Unternehmen gegen Vorteilsabschöpfung
- Prüfung der Berechnungen der Kartellbehörden.
- Verteidigung in Verfahren gegen überhöhte Forderungen.
- Verhandlungen mit Behörden über reduzierte Abschöpfungen oder Vergleiche.
6.2. Unterstützung geschädigter Unternehmen und Verbraucher
- Durchsetzung der Abschöpfung als Teil von Schadensersatzforderungen.
- Koordination mit Sammelklagen gegen Kartellbeteiligte.
6.3. Beratung zur Vermeidung von Kartellrechtsverstößen
- Compliance-Programme zur Vermeidung von Kartellverstößen.
- Schulungen für Führungskräfte und Vertriebsmitarbeiter.
- Frühzeitige Überprüfung von Verträgen auf wettbewerbswidrige Klauseln.
7. Vorteilsabschöpfung
Die Vorteilsabschöpfung ist ein wichtiges Instrument des Kartellrechts, um sicherzustellen, dass Unternehmen nicht von Kartellen profitieren. Sie ergänzt Bußgelder und Schadensersatz, indem sie unrechtmäßige Gewinne einzieht..
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