Kanzlei  Kartellrecht  EU-Kartellrecht  Kartellverbot  Kartellverstoss  Kartellgesetz  Kontakt  Standorte  Impressum  Datenschutz  AGB

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  München  Stuttgart  Wien

 

Kartellrechtler  Kartellrecht  vertikale Wettbewerbsbeschränkung  horizontale Wettbewerbsbeschränkung  Preisabsprachen  freigestellte Kooperationen  GVO Spezialisierungsvereinbarung  GVO Forschung&Entwicklung  Konditionsabsprachen  Einkaufsgemeinschaft  Marktaufteilung  Verkaufskooperation  Informationsaustausch  Höchstpreisbindung  Preisempfehlung  Meistbegünstigungsklausel  Bezugsbindung  Wettbewerbsverbot  Selektiver Vertrieb  Gebietsschutz  EU-Kartellrecht  Sammelklagen  Kartellverbot  Kartellverstoss  Vorteilsabschöpfung  Nichtigkeit  Bussgeld  Schadensersatz  Kartellbehörden  Kartellermittlungen  Kartellgesetz  horizontale GVO-Leitlinien  Vertikal GVO  Kartellverfahrensverordnung  Kartellkostengesetz  Art 101 AEUV  Art 102 AEUV  Fusionskontrollverordnung  EU-Fusionskontrollverfahren  relevanter Markt  EU-Definition relevanter Markt  Marktmissbrauch  marktbeherrschende Stellung  Missbrauch  Preisdiskriminierung  unangemessene Bedingungen  Lieferverweigerung  Kopplungsverbot  Rabattsystem  Kartellentdeckungsrisiko  Kartellstrafrecht  Fusionskontrolle  Bonusregelung  Handelsvertreter  Vergaberecht

Kartellrecht Anwalt Fachanwalt Wettbewerbsrecht Kartellverbot Fusionskontrolle Zusammenschlusskontrolle Kartellbußgeldverfahren GWB Kartellgesetz  Missbrauchsverfahren marktbeherrschende Stellung  Preisabsprachen Gebietsabsprachen vertriebssysteme Einkaufsgemeinschaften Produktionsverträge Vergaberecht öffentliche Ausschreibung EU-Vergaberecht Kartellverstoss rlevanter Markt GVO Gruppenfreistellungsverordnung Missbrauch marktbeherrschender Stellung Bonusregelung Kartellbehörden Bundeskartellamt EU-Kommission Kartellgesetz FKVO Anwalt

Kartellrechtler..
Kartellrechtler
Anwälte
Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M.
Julia Ziegeler
Anna Umberg LL.M. M.A.
Dipl.-Phys. Andree Eckhard
Katharina Gitmann-Kopilevich
Karoline Behrend
Dr. Johanna K. Müller-Kühne
Andreas Friedlein
Stefan Karfusehr
Jonas A. Herbst
Kanzlei
Kartellrecht
vertikale Wettbewerbsbeschränkung
horizontale Wettbewerbsbeschränkung
Preisabsprachen
freigestellte Kooperationen
GVO Spezialisierungsvereinbarung
GVO Forschung&Entwicklung
Konditionsabsprachen
Einkaufsgemeinschaft
Marktaufteilung
Verkaufskooperation
Informationsaustausch
Höchstpreisbindung
Preisempfehlung
Meistbegünstigungsklausel
Bezugsbindung
Wettbewerbsverbot
Selektiver Vertrieb
Gebietsschutz
EU-Kartellrecht
Sammelklagen
Kartellverbot
Kartellverstoss
Nichtigkeit
Bussgeld
Schadensersatz
Vorteilsabschöpfung
Kartellbehörden
Kartellermittlungen
Kartellgesetz
Kartellkostengesetz
Art 101 AEUV
Art 102 AEUV
Fusionskontrollverordnung
horizontale GVO-Leitlinien
Vertikal GVO
Kartellverfahrensverordnung
relevanter Markt
EU-Definition relevanter Markt
Marktmissbrauch
marktbeherrschende Stellung
Missbrauch
Preisdiskriminierung
unangemessene Bedingungen
Lieferverweigerung
Kopplungsverbot
Rabattsystem
Verkauf unter Einstandspreis
Kartellentdeckungsrisiko
Kartellstrafrecht
Bonusregelung
Fusionskontrolle
EU-Fusionskontrollverfahren
Kartellrechtsprechung
Keine Erstattung Kartellbusse
Kartellrecht und Profisport
Handelsvertreter
Vergaberecht
Medien
Links
Kontakt
Standorte
Berlin
Bielefeld
Bremen
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Hannover
München
Stuttgart
Wien
Impressum
Datenschutz
AGB

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@kartellrechtler.de
hannover@kartellrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@kartellrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@kartellrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@kartellrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@kartellrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@kartellrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@kartellrechtler.de

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
muenchen@kartellrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@kartellrechtler.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
wien@kartellrechtler.de

Kartellrecht: horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte, Hannover/ München

Das Kartellrecht (mit Vergaberecht als Sondermaterie des Kartellrechts) gehört zu unseren fachlichen Schwerpunkten. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch "Kartellgesetz" oder "Grundgesetz der Marktwirtschaft" genannt, schützt den Wettbewerb als Fundament der Wirtschaftsordnung. Die drei Säulen des Gesetzes sind die Kartellbekämpfung, die Fusionskontrolle und die Missbrauchsaufsicht.

Dabei dienen das Kartellverbot und die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen dazu, wettbewerbliche Marktstrukturen zu erhalten und der Entstehung von Marktmacht entgegenzuwirken. Im Rahmen der Missbrauchsaufsicht hingegen wird überwacht, dass sich schon bestehende marktmächtige Unternehmen gegenüber anderen Marktteilnehmern fair verhalten. Außerdem gewährleisten die §§ 97-129 GWB, dass auch die Vergabe öffentlicher Aufträge im Wettbewerb erfolgt.

Für Unternehmen sind Beschränkungen des Wettbewerbs in der Regel nicht förderlich. So sind Einfuhrbeschränkungen, Zölle, Subventionen der Wettbewerber oder eine durchgehende Regulierung für Unternehmen hinderlich. Aber auch Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Mengenabsprachen oder der Missbrauch marktbeherrschender Stellungen behindert den natürlichen Wettbewerb.

Anwaltliche Praxis im Kartellrecht

Dementsprechend bearbeiten wir als Rechtsanwälte für Kartellrecht die nachfolgenden kartellrechtlichen/ vergaberechtlichen Themen:

Kartellverbot und Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung

  • Beratung und Vertretung zwecks kartellrechtsgemässer Gestaltung von Kooperationen mit Wettbewerbern oder im Vertrieb (horizontale und vertikale Kartellrechtsprüfung).
  • Durchführung von Schadensersatzklagen (z.B. gegen “Monopolisten” aufgrund abgesprochener Kartellpreise).
  • Beratung, Vertretung und Verteidigung bei Untersagungssverfügungen der Kartellbehörden.
  • Beratung und Vertretung bei Ermittlungsmaßnahmen (insbesondere anlässlich Durchsuchungen der Geschäftsräume).
  • Geltendmachung/ Verteidigung einer Nichtigkeit einer Vereinbarung wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot.
  • Beratung und Vertretung bei missbräuchlichen Verhaltensweisen von marktbeherrschenden/ marktstarken Unternehmen (z.B. Lieferverweigerungen/ Kontrahierungszwang; Zwangslizenz; Diskriminierung/ Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund).

Fusionskontrolle

  • Beratung zwecks kartellrechtsgemässer Gliederung geplanter Unternehmenszusammenschlüsse (M&A, kartellrechtlich).
  • Prüfung und Anmeldung von Zusammenschlussverfahren bei der zuständigen Kartellbehörde (Bundeskartellamt, Europäische Kommission).
  • Beratung und Vertretung von nicht unmittelbar an der Fusion beteiligten Unternehmen gegenüber der Kartellbehörde (z.B. Anfechtung einer Fusionsfreigabe).
  • Geltendmachung /Verteidigung der Nichtigkeit einer unter Verstoß gegen das Vollzugsverbot erfolgten Fusion.

Vergaberecht

  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen (sowohl der ausschreibenden Stellen, als auch der Bieter in unterschiedlichen Vergabeverfahren)
  • Erstellung/ Prüfung des Ausschreibungsvorhabens/ der Ausschreibungsunterlagen
  • Durchführung der Vergabedokumentation
  • Begleitung des Vergabeverfahrens, des Zuschlags sowie anschliessende rechtliche Betreuung bei der Durchführung
  • Beratung und Vertretung bei Rügen, Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Vergabegerichten
  • Prüfung, beratung und Vertretung in Schadensersatzverfahren.

Bußgeldverfahren und Strafverfahren

  • Bei Kartellverbot, Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und Fusionskontrolle insbesondere Beratung, Vertretung und Verteidigung gegen die Geldbußen.
  • Beratung, Vertetung und Verteidigung gegen wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren wegen des Kartellverstosses (insbesondere Betrugsvorwurf nach §§ 263, 298 StGB).

Kartellrechtliche Schwerpunktthemen (Kartellverbot, Fusionskontrolle, Missbrauchsaufsicht, Vergaberecht)

Der Wettbewerb zwischen verschiedenen Unternehmen aller Größenordnungen stellt eine Basis der freiheitlichen Wirtschaftsverfassung dar. Er ist Grundlage sowohl für das Kartellrecht mit seinen Fusionsregeln, der Verhinderung von Monopolen usw, sowie auch für das Wettbewerbsrecht. Das Kartellrecht wird in Deutschland im GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), das Wettbewerbsrecht im UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) geregelt. Die einzelnen kartellrechtlichen Themen, also Kartellverbot, Fusionskontrolle und Missbrauchskontrolle sowie Vergaberecht behandeln die nachfolgenden Teilaspekte:

Fusionskontrollverfahren (Zusammenschlusskontrolle)

In Fusionskontrollverfahren prüfen wir vorab deren Notwendigkeit und begleiten unsere Mandanten vor dem Bundeskartellamt oder der Europäische Kommission. Auch in internationalen Fusionskontrollverfahren beteiligen wir uns entsprechend.

Kartellbußgeldverfahren

Die Bußgeldeinnahmen der Kartellbehörden steigen mitunter; für Unternehmen stellen Kartellbußgeldverfahren auf nationaler oder europäischer Ebene im Lichte der ebenfalls steigenden Bußgelder ein so großes Risiko dar, dass schon bei Durchsuchungen der Geschäftsräume rechtlich vorausschauender Beistand hilfreich ausfällt.

Im Kartellbußgeldverfahren selbst verteidigen wir zugunsten unserer Mandanten nicht nur mit den üblichen wirtschaftsstrafrechtlichen Mitteln, sondern mit den Kenntnissen des Kartellrechts. Die Verteidigung in Kartellbußgeldverfahren erfolgt sowohl gegenüber den Kartellbehörden, als auch im gerichtlichen Verfahren vor den Oberlandesgerichten.

Im Rahmen der Kartellbußgeldverfahren berücksichtigen wir auch etwaige Kronzeugenanträge oder Vergleichsverfahren.

Kartellrechtliche Prozessführung

Wir vertreten unsere Mandanten sowohl vor deutschen Kartellbehörden und Kartellgerichten, als auch den Gerichten der Europäischen Union. Dabei sind wir auch für Folgeprozesse tätig, wie insbeondere solche wegen Schadensersatz.

Kartellverstoß, Marktmissbrauchskontrolle

Kern des Kartellrechts stellt das Kartellverbot dar: Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten (Zentralklausel des § 1 GWB).

In diesem und weiterem Zusammenhang werden die Preisgestaltung, eine etwaige Rabattgewährung, Vertriebsverträge und Vertriebssysteme (einschliesslich Internetvertrieb und selektiver Vertriebssysteme) sowie z.B. Kundenabgrenzungen sowie Gebietszuweisungen geprüft und so modifiziert, dass kein Kartellverbot vorliegt.

Natürlich sind wir auch Vertreter in kartellrechtlichen Marktmissbrauchsverfahren.

Kartellrechtlich kritisch sind neben bestimmten Vertriebsverträgen mitunter auch Joint-Venture-Verträge, - Entwicklungsvereinbarungen, Produktionsverträge sowie insbesondere auch Einkaufsgemeinschaften.

Vergaberecht

Im Vergaberecht, das in wesentlichen Teilen im Kartellgesetz geregelt wird, sind wir für alle Branchen tätig, wie der Baubranche, Recycling- und Entsorgungswesen, Gesundheitswesen, Verkehrswesen, IT-/TK-Branche, Versorgungswesen und allgemeine Infrastruktur. Dabei bearbeiten wir alle vergabrechtlichen Themen nach deutschem und europäischem Vergaberecht (einschliesslich elektronischer Ausschreibungen, eVergabe, Nachprüfungsverfahren und gerichtliche Verfahren vor den Oberlandesgerichten.

 

 Kartellrecht Fachanwalt Kartellverbot Monopol Monopolkommission vertikale Wettbewerbsbeschränkung Kontrahierungszwang Preisabsprachen Wirtschaftskartell Anti Trust horizontale Wettbewerbsbeschränkung freigestellte Kooperation Konditionsabsprachen Einkaufsgemeinschaft gemeinsamer Einkauf Kartell Marktaufteilung Gebietsabsprache Kundenaufteilung Produktaufteilung Verkaufskooperation  Zusammenarbeit im Marketing gemeinsame Werbung Kartellrecht Anwalt drucken  GWB Kanzlei Fachkanzlei Kartellrecht Bussgeld Kartellverfahren Rechtsanwalt Informationsaustausch Compliance Vereinsmitgliedschaft Verbandsmitgliedschaft gemeinsame Treffen Kartellverbot Klausel Höchstpreisbindung Preisempfhelung Meistbegünstigungsklausel Bezugsbindung Bezugszwang Abnahmeverpflichtung Fusionskontrolle merger control FKVO Vergabe Ausschreibung Nachprüfungsverfahren speichern  Anwalt für Kartellrecht Hannover Wettbewerbsverbot Selektiver Vertrieb EU-Kartellrecht EU-Kommision Wettbewerb Kartellverbot Kartellverstoss Bussgeld Nichtigkeit Schadensersatz Kartellbehörde Kartellgesetz Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen UWG Wettbewerbsrecht Fachanwalt Braunschweig Kartellrecht Kartellrechtler Hildesheim Anwalt Göttingen Kartellrecht Kartellverbot zurück  Vertrag prüfen Kartellklausel Mustervertrag Kartellvereinigung BKartA Kartellanwalt Kartellrecht Anwaltskanzlei Hannover Kartellkostengesetz Art 101 AEUV Art 102 AEUV Art 81 EGV ART 82 EGV FKVO Fusionskontrollverordnung relevanter Markt sachlich relevanter Markt örtlich relevanter Markt zeitlich Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung Preisdiskriminierung unangemessene Bedingungen Lieferverweigerung Kopplungsverbot Rabattsystem Kartellentdeckungsrisiko Kartellstrafrecht Bonusregeleung Bundeskartellamt Handelsvertreter Freistellung GVO Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung Selbsteinschätzung Online-Anfrage

 

 

horak Rechtsanwälte  Georgstr. 48  30159 Hannover  Tel:0511.3573560  Fax:0511.357356.29  info@kartellrechtler.de